Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand Dezember 2018)

§ 1 Allgemeines

Veranstalter und Vertragspartner ist die Firma
Küchenwerk
Oberlindau 77
60323 Frankfurt am Main
Inhaber Achim Löppert.

Küchenwerk bietet ganzjährig Genuss-Seminare, wie beispielsweise Kochkurse, Weinseminare oder Sensorikseminare an. Alle Veranstaltungen werden unter fachkundiger Anleitung an den jeweils beschriebenen Orten durchgeführt. Teilnehmerzahl, Dauer und Kosten der jeweiligen Kurse richten sich nach den Gegebenheiten der jeweiligen Austragungsorte. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Durchführung der Kurse kann durch den Inhaber Achim Löppert geschehen oder durch ihn beauftragte Personen.
Alle Informationen zu den Veranstaltungen können der Internetseite von Küchenwerk entnommen werden.
Programmänderungen sind vorbehalten.
Die Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, inklusive der geltenden Mehrwertsteuer.

§ 2 Angebote

Die Angebote von Küchenwerk sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.

§ 3 Leistungsinhalt

Maßgeblich für den Leistungsinhalt und –umfang ist allein die Auftragsbestätigung für die gebuchte Veranstaltung. Geringfügige Abweichungen behalten wir uns vor.

§ 4 Anmeldung (Individual-Teilnehmer)

Die Anmeldung zu den Küchenwerk-Seminaren kann per E-Mail, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Nach Zugang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung.
Erst bei Erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl
erhalten die Teilnehmer eine verbindliche Buchungsbestätigung.

§ 5 Teilnahmegebühren / Zahlung (Individual-Teilnehmer)

Mit der verbindlichen Buchungsbestätigung wird die Teilnahmegebühr fällig und sollte bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Nach vorheriger Absprache ist einen Zahlung vor Ort am Kurstermin ebenfalls möglich. Auf Wunsch wird eine Rechnung ausgestellt.

§ 6 Stornierungen / Umbuchungen/ Erstattungen (Individual-Teilnehmer)

Stornierungen können nur schriftlich vorgenommen werden.
Stornierungsfristen:

Bis 10 Tage vor Kurstermin: Erstattung der vollen Kursgebühr
10 - 5 Tage vor Kurstermine: Erstattung von 50 % der Kursgebühr
4 Tage vor Kurstermin bis zum Kursabend: keine Erstattung der Kursgebühr

Eine Ummeldung auf eine andere, durch den Teilnehmer gestellte Person, ist jederzeit möglich.
Eine Umbuchung auf einen anderen Kurs ist ebenfalls bis 5 Werktage vor den gebuchten Termin möglich. Bei Rücktritt von einem Kurs ohne Abmeldung bzw. Nichterscheinen, ist die gesamte Kursgebühr fällig.

Bei Absage von Kochkursen durch den Veranstalter wegen Krankheit, organisatorischer Gründe oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin gestellt, eine Umbuchung auf einen anderen Kurs ermöglicht oder auf Wunsch die Teilnahmegebühr erstattet. Eine Absage seitens des Veranstalters erfolgt unmittelbar nach Kenntnisnahme des Grundes für die Absage, jedoch spätestens 3 Tage vor Kursbeginn.

§ 7 Firmenveranstaltungen / Gruppenbuchungen

Es gelten für Firmenveranstaltungen ebenfalls alle weiteren Punkte der AGBs von Küchenwerk mit Ausnahme der Paragraphen §4, §5, §6. Eine verbindliche Buchung kommt mit der Auftragsbestätigung durch Küchenwerk zustande. Mit der Auftragsbestätigung wird eine vorläufige Rechnung erstellt.
Maßgeblich für den Leistungsinhalt und –umfang ist allein die Auftragsbestätigung für die gebuchte Veranstaltung. Geringfügige Abweichungen behalten wir uns vor.
Die definitive Teilnehmerzahl der Veranstaltung ist spätestens 7 Tage vor dem gebuchten Termin zu benennen und gilt als Endrechnungsgrundlage.
Eine Anzahlung in Höhe von 50% der vorläufig zu erwartenden Veranstaltungskosten ist 3 Wochen vor dem gebuchten Termin fällig. Die Restzahlung sofort nach Rechnungsstellung.

Stornierungsfristen / Stornierungskosten:
Bis 14 Tage nach Auftragserteilung ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
15 Tage nach Auftragserteilung bis 8 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 % der vorläufigen Rechnung
7 Tage vor dem gebuchten Termin bis zum Veranstaltungstag: 100 % der vorläufigen Rechnung

§ 8 Gutscheine

Gutscheine können im Internet, telefonisch oder schriftlich bestellt werden. Die Zahlung der Gutscheine muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung erfolgen. Gutscheine haben eine Gültigkeit von 36 Monaten ab Ausstellungsdatum. Sollte der Gutschein in diesem Zeitraum nicht eingelöst werden, verfällt er. Eine Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit ist möglich und muss schriftlich erfolgen.

§ 9 Rechte am eigenen Bild

Mit dem Zustandekommen des Vertrages willigen die Teilnehmer in die Nutzung von im Rahmen der Veranstaltung gemachten Foto-, Film- oder Videoaufnahmen ihrer Person ein, sofern diese für Zwecke der Werbung vom Küchenwerk verwendet werden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung in Programmheften, in Broschüren, auf Flyern, auf Plakaten sowie auf der Internetseite vom Küchenwerk. Die Einwilligung gilt ohne zeitliche Begrenzung. Das Küchenwerk verpflichtet sich, die Teilnehmer am Anfang der Veranstaltung besonders auf eine entsprechende Verwendung der Bilder hinzuweisen und die Teilnehmer darum zu bitten, sich bei Nichteinwilligung ausdrücklich gegenüber dem Küchenwerk zu äußern. Erfolgt kein Einwand, so gilt dies als vorherige Zustimmung. Auf die Einrede des Rechtes am eigenen Bild wird insoweit verzichtet.

§ 10 Haftung

Die Teilnahme an einer Veranstaltung von Küchenwerk erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung gegenüber den Teilnehmern für Schäden, insbesondere Unfälle, Verluste, Diebstahl, Beschädigungen von Gegenständen und Kleidung, sowie von Teilnehmern verursachten Schäden an anderen Teilnehmern übernimmt Küchenwerk nicht.
Der Kursteilnehmer verzichtet gegenüber Küchenwerk bzw. den Beauftragten durch Küchenwerk auf sämtliche Ersatzansprüche, die im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen und dem Zugang zu den entsprechenden Räumen entstehen können, es sei denn das schadenstiftenden Ereignis wurde von Achim Löppert oder einem der Mitarbeiter oder Beauftragten grob fahrlässig verschuldet.
Es wird keinerlei Haftung für Gesundheitsschäden aufgrund von allergischen Reaktionen nach Verzehr der Speisen und Getränke im Kurs übernommen. Die Kursteilnehmer haften persönlich für durch sie beschädigten Einrichtungen und Gegenstände.
Bucht ein Teilnehmer für andere Teilnehmer (z.B. Firmenveranstaltungen, Geburtstagsfeiern etc.) so haftet er bzw. die Firma für die Gäste. Es wird der jeweilige Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

§ 11 Hygiene / gesundheitliche Einschränkungen

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich folgende Hygieneregeln einzuhalten:

  • Hand- und Armschmuck sind vor Kursbeginn abzulegen
  • Bei Kursbeginn und nach jedem Toilettenbesuch müssen die Hände gründlich gereinigt werden. Alle Hinweise des Kursleiters zum hygienischen Umgang mit den Lebensmitteln müssen befolgt werden.
  • Personen mit offenen, eitrigen und entzündeten Wunden an Händen oder Unterarmen sowie mit Fieber, Erbrechen und Durchfall dürfen nicht am Kochkurs teilnehmen.
  • Der Kursteilnehmer verpflichtet sich eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten und Ähnliches die ihn und auch weitere Kursteilnehmer gefährden könnten, vor Beginn des Kurses anzuzeigen.

§ 12 Datenschutz

Sämtliche auf der Internetseite von Küchenwerk erhobenen persönlichen Daten, werden ausschließlich zu Ihrer individuellen Betreuung gespeichert. Küchenwerk sichert Ihnen zu, dass Ihre Angaben entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen findet das geltende deutsche Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.